Wenn Sie Fahrzeuge ab 3,5t gewerblich einsetzen, müssen Sie eine Aus- und Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren.

Unser Orgaservice 24 sorgt dafür, dass Sie nicht den Überblick über Termine und Fristen verlieren.

Vom BKrFQG betroffen sind alle Kraftfahrer, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C1, C1 E, C oder CE fahren. Die Regelung gilt auch für Aushilfen und Unternehmer, die selbst ein entsprechendes Fahrzeug führen, egal, ob einmal in fünf Jahren oder jeden Tag. Nicht nur der Unternehmer, sondern auch jeder Fahrer hat die Pflicht, Fristen zu beachten, Termine einzuhalten, Nachweise einzutragen, diese gegebenenfalls vorzulegen und den Weiterbildungsstand zu kontrollieren.

Dabei unterstützt unser Orga-Service24 Sie und Ihre Fahrer und ist als „Kümmerer“ zu verstehen, der alle wichtigen Termine und Fristverlängerungen verwaltet. Das System warnt, wenn für die EU-Qualifizierung noch Bescheinigungen fehlen und erinnert daran, bis wann Führerscheine verlängert werden müssen.

Es wird angezeigt, ob eine ADR-Fortbildung erforderlich ist oder die Fahrerkarte bald ihre Gültigkeit verliert. Wenn Sie den Orga-Service24 bei uns bestellt haben, können Sie Ihre und die Daten Ihrer Fahrer bequem und einfach überwachen. Sie brauchen keine weitere Software, es reicht ein Internetzugang mit einem für Sie hinterlegten Passwort.

Zu einem professionellen Orgaservice gehört es, die Daten stets auf dem aktuellen Stand zu haben. Dabei benötigen wir Ihre Unterstützung. Zweimal im Jahr verschicken wir Kontrollbögen an Sie und auch an Ihre Fahrer, damit Sie uns NeueinsteIlungen, Entlassungen sowie sonstige Änderungen mitteilen können.

Für Sie wird durch unseren Orga-Service24 der bürokratische Aufwand deutlich reduziert, es fallen keine zusätzlichen Personalkosten an und die Anschaffung teurer Hard- und/oder Software wird vermieden. Eine Datenverwaltung wäre mit einem einfachen Terminverwaltungsprogramm nicht möglich.

Der Orga-Service24 bietet die ideale Möglichkeit, um den genauen Überblick über die 35-Stunden-Weiterbildung bzw. den Status von Weiterbildungen Ihrer Fahrer zu behalten.


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