Wer muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn
- sich deren Tätigkeit nicht nur auf die Beförderung gefährlicher Güter in freigestellter oder begrenzter Menge bezieht,
- sie in einem Kalenderjahr an der Beförderung gefährlicher Güter von mehr als 50 Tonnen netto beteiligt sind,
- sie nicht ausschließlich Verpackungen, Großpackmittel (IBC) oder Tanks nach Baumuster herstellen.