Am 01.01.2011 hat die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A2 als bisherige Grundlage für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung abgelöst.
Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung besteht aus der sogenannten Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung.
Den Umfang der Grundbetreuung legt der jeweilige Unfallversicherer durch die Zuordnung zu einer von drei Gefährdungsgruppen fest. Dieser umfasst in der Regel 0,5, 1,5 oder 2,5 Einsatzstunden pro Jahr und Mitarbeiter.
Der Unternehmer teilt die errechnete Gesamt-Einsatzzeit nach seinen betrieblichen Anforderungen auf den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft auf.
Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt das Unternehmen jährlich selbst. Der Unternehmer hat sich bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung durch einen Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.
Als Unternehmer haben Sie künftig mehr Handlungsspielraum. Die SVG Bremen eG unterstützt Sie gern bei der Umsetzung der Grundbetreuung in Ihrem Betrieb.
Ergänzend zur Grundbetreuung soll im betriebsspezifischen Teil sichergestellt werden, dass die Betreuung Ihren betrieblichen Erfordernissen gerecht wird. Ausgangspunkt hierfür sind die in Ihrem Betrieb individuell vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen, die auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskataloges ermittelt werden. Hieraus ergeben sich dann die konkreten Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen.
Mit der SVG Bremen eG haben Sie zu diesem Thema einen kompetenten Dienstleister, der bereits heute den Erfordernissen der neuen Vorschrift Rechnung trägt. Sie erhalten alle erforderlichen Dienstleistungen praxisnah und gesetzeskonform.
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