Wer muss einen Abfallbeauftragten bestellen?

Betreiber von Anlagen, in denen Abfall erzeugt und/oder entsorgt wird, müssen einen Abfallbeauftragten bestellen, der die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen hat.

Was macht der Abfallbeauftragte?
  1. Der Betriebsbeauftragte für Abfall (der Abfallbeauftragte) berät und unterstützt den Betreiber entsprechender Anlagen bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
  2. Nach § 55 KrW-/AbfG Abs. 1 überwacht er die Art und Beschaffenheit der in der Anlage anfallenden Abfälle und deren Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung und kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
Die Aufgaben im Einzelnen:
  1. Überwachung der Entsorgungswege von der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis zur Verwertung oder Beseitigung,
  2. Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
  3. Aufklärung der Mitarbeiter,
  4. Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung,
  5. Erstellung eines Jahresberichtes.
  6. Der Abfallbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm übertragenen Pflichten und Aufgaben gegenüber dem Unternehmen.

Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen im Betrieb bleibt letztendlich beim Betreiber der Anlage oder Besitzer der Abfälle.

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