Betreiber von Anlagen, in denen Abfall erzeugt und/oder entsorgt wird, müssen einen Abfallbeauftragten bestellen, der die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen hat.
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen im Betrieb bleibt letztendlich beim Betreiber der Anlage oder Besitzer der Abfälle.